Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Organspendeausweis

Neben dem Testament und einer Bestattungsvorsorge können die folgenden Maßnahmen sinnvoll sein:

Patientenverfügung

Sie regelt die Anwendung medizinischer Maßnahmen im Notfall – z. B. auch ob und inwieweit lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Damit ist die Patientenverfügung ein wichtiges Mittel der Selbstbestimmung eines jeden Menschen, der sich aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr seiner Umwelt mitteilen kann.

Broschüre Patientenverfügung - BMJV

Für tröstliche Erinnerungen
Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit ihr kann eine Vertrauensperson zum Stellvertreter in Notfall- oder Krankheitssituationen werden und in dieser Zeit behördliche und geschäftliche Entscheidungen für die betroffene Person übernehmen. Wir empfehlen diesbezüglich den Besuch einer Informationsveranstaltung eines Notars oder Rechtsanwaltes.

Broschüre Betreuungsrecht - BMJV]

Organspendeausweis

In bestimmten Fällen stellt eine Organtransplantation die einzige Hoffnung für Betroffene dar. Mit der grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende leisten Sie einen wertvollen Beitrag. Kenntlich machen und auch genauer eingrenzen können Sie Ihre Zustimmung durch das Mitführen eines Organspendeausweises.

Was genau das bedeutet, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit :

Organspende - BMG

Organspendeausweis